Qualitätsbericht 2010
Seit dem Berichtsjahr 2004 sind gemäß §137 SGB V alle nach §107 SGB zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, in einem zweijährigen Turnus einen Qualitätsbericht vorzulegen.
Unser Bestreben ist, unsere Qualität laufend zu steigern und unsere Patienten in den Mittelpunkt unseres Handelns zu stellen.
Den Qualitätsbericht 2010 des Klinikums der Stadt Wolfsburg können Sie hier einsehen:
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