Aktuelle Informationen aus unserem ZEUS
Wir im ZEUS sind auch jetzt für Sie da!
Die Termine finden wie gewohnt statt, sofern Sie und Ihr Kind seit zwei Tagen fieber- und infektfrei sind. Aufgrund der besondere Lage haben wir zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für Sie getroffen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in der Regel momentan nur ein Erwachsener das Kind begleiten darf. Bitte versuchen Sie während der Untersuchungszeit Geschwisterkinder anderweitig betreuen zu lassen.
Unser Hygienekonzept
Bei uns im ZEUS haben wir das Hygienekonzept leicht angepasst.
Zum Teil gelockerte Testpflicht
Die Testpflicht für unsere ambulanten Patient*innen, die direkt im ZEUS einen Termin haben, ist aufgehoben. Diese müssen am ZEUS-Eingang somit kein aktuelles Ergebnis eines negativen Corona-Tests mehr vorweisen. Müssen Sie zusätzlich zu einer Diagnostik oder Thearpie ins Klinikum, beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Sicherheits- und Hygienekonzept im Klinikum - insbesondere die Angaben zur Testpflicht.
Begleitpersonen erhalten jedoch weiterhin nur Zutritt zum ZEUS, wenn Sie uns am Eingang ein aktuelles negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorlegen. Diese Regelung gilt unabhängig des Impf- und Genesenen-Status sowie Alters der Begleitperson und somit auch für Kinder, die jünger als 6 Jahre alt sind. Zugelassen sind Ergebnisse von Antigen-Schnelltests, die nicht länger als 24 Stunden zurückliegen, beziehungsweise von PCR-Tests, die nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Maskenpflicht
Kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren benötigen bei Behandlungen im ZEUS einen MEDIZINISCHEN Mund-Nasen-Schutz.
Kinder ab 14 Jahren sowie erwachsene Begleitpersonen müssen bei uns im ZEUS eine FFP2-Maske (ohne Atemauslassventil) tragen, wenn Sie einen Termin wahrnehmen.
Grundsätzlich empfehlen wir im ZEUS allen Kindern das Tragen einer medizinischen OP-Maske bzw. einer FFP2-Maske. Sie können Ihre Maske mitbringen oder bei Bedarf bei uns erwerben. Mit einer Stoff- bzw. Alltagsmaske ist leider kein Zutritt möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr ZEUS-Team
Wichtiger Hinweis!
Aufgrund geänderter rechtlicher Richtlinien, dürfen Termine im ZEUS nur nach Vorlage einer gültigen Überweisung und der Versichertenkarte wahrgenommen werden. Liegen diese nicht vor, können wir Ihnen leider keine Behandlung anbieten.
Die Ausstellung eines gültigen Überweisungsscheins kann gerade zu Beginn eines neuen Quartals (Januar, April, Juli, Oktober) schwierig sein, z.B. durch Ferien oder Terminengpässen bei Ihrem zuweisenden Arzt. Sie haben aber die Möglichkeit sich von Ihrem Kinderarzt/zuweisenden Arzt einen Überweisungsschein aus dem aktuellen Quartal für das kommende Quartal mit dem Termin im ZEUS ausstellen zu lassen. Eine rückwirkende Ausstellung eines Überweisungsscheines ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen leider nicht möglich. In jedem Fall müssen Sie aber auch Ihre Versichertenkarte zusätzlich mitbringen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr ZEUS-Team