Aktuelle Informationen aus unserem ZEUS
Wichtiger Hinweis!
Aufgrund geänderter rechtlicher Richtlinien, dürfen Termine im ZEUS nur nach Vorlage einer gültigen Überweisung und der Versichertenkarte wahrgenommen werden. Liegen diese nicht vor, können wir Ihnen leider keine Behandlung anbieten.
Die Ausstellung eines gültigen Überweisungsscheins kann gerade zu Beginn eines neuen Quartals (Januar, April, Juli, Oktober) schwierig sein, z.B. durch Ferien oder Terminengpässen bei Ihrem zuweisenden Arzt. Sie haben aber die Möglichkeit sich von Ihrem Kinderarzt/zuweisenden Arzt einen Überweisungsschein aus dem aktuellen Quartal für das kommende Quartal mit dem Termin im ZEUS ausstellen zu lassen. Eine rückwirkende Ausstellung eines Überweisungsscheines ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen leider nicht möglich. In jedem Fall müssen Sie aber auch Ihre Versichertenkarte zusätzlich mitbringen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr ZEUS-Team