Terminbuchung

Informationen zur Hilfsmittelversorgung

Zentrum für Entwicklungsdiagnostik und Sozialpädiatrie (ZEUS)

Informationen zur Hilfsmittelversorgung

Um eine individuelle Versorgung mit einem Hilfsmittel oder einer Orthese sicherzustellen und Ihnen die Zusammenarbeit zwischen Sanitätshaus, Krankenhaus, Therapeuten und Ärzten mit den Krankenkassen zu verdeutlichen, stellen wir Ihnen unseren Ablauf im ZEUS vor:

  1. Besteht ein Hilfsmittelbedarf (z.B. nach einer Arztvorstellung oder ein vorhandenes Hilfsmittel wird zu klein), so melden Sie sich bitte im Sekretariat, damit Ihr Sohn / Ihre Tochter auf unserer Warteliste aufgenommen werden kann.
  2. Werden Sie bereits von einem Sanitätshaus betreut oder wünschen sich die Zusammenarbeit mit einem bestimmen Sanitätshaus, teilen Sie uns das bitte mit, damit wir einen gemeinsamen Termin planen können. Ebenso gibt es die Möglichkeit einer unabhängigen Beratung bei einem beliebigen Sanitätshaus. Nach dem Termin können Sie frei entscheiden welches Sanitätshaus die Versorgung aufgrund unserer Verordnung übernehmen soll.
  3. Wir melden uns dann bei Ihnen, um einen gemeinsamen Termin mit einer Therapeutin und dem Sanitätshaus Ihrer Wahl zu vereinbaren.
  4. Erprobung und Verordnung: in der gemeinsamen Hilfsmittelsprechstunde wird ein individuelles Versorgungskonzept entwickelt und ggf. erprobt. Die technischen Daten werden aufgenommen (Körpermaße, Erfordernisse, Bedürfnisse). Daneben können Sie mit dem Mitarbeiter des Sanitätshauses auch Extrawünsche wie z.B. die farbliche Gestaltung oder räumliche Voraussetzungen zuhause besprechen. Die Zusammenarbeit mit den Therapeuten vor Ort ist uns sehr wichtig. Selbstverständlich sind diese herzlich eingeladen, uns mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zur Seite zu stehen.
  5. Das Sanitätshaus verfasst einen Kostenvoranschlag, den es dann ins ZEUS schickt und von uns überprüft wird. Danach erfolgt die Ausstellung eines Rezeptes und ggf. einer individuellen Begründung, warum genau dieses Hilfsmittel sinnvoll ist.
  6. Mit Ihrer Zustimmung werden Rezept und Kostenvoranschlag zum Sanitätshaus zurückgeschickt und von diesem dann bei der Krankenkasse eingereicht, mit der Bitte, um Genehmigung der Kostenübernahme. Privatpatienten bekommen das Rezept und den Kostenvoranschlag nach Hause geschickt, um es mit der Bitte um Genehmigung selbst bei der Krankenkasse einzureichen.
  7. Gegenkostenvoranschlag: Um Kosten bei der Hilfsmittelversorgung einzusparen, veranlasst die Krankenkasse häufig einen Gegenkostenvoranschlag durch ein anderes Sanitätshaus. Dieses setzt sich in der Regel mit der Familie in Verbindung. Nur in den seltensten Fällen werden wir darüber informiert! In diesem Falle ist es wichtig darauf zu achten, dass genau die gleichen besprochenen Hilfsmitteldetails angeboten werden. Um Missverständnisse und unnötige Verzögerungen zu vermeiden möchten wir Sie hierbei unterstützen. Deshalb ist es WICHTIG uns über dieses Schreiben zu informieren, damit mit dem neuen Techniker ebenfalls ein Termin im ZEUS vereinbart werden kann.
  8. Gelegentlich lässt die Krankenkasse die Versorgung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen prüfen. Dieser Termin muss abgewartet werden.
  9. Die Information über die Genehmigung der Kostenübernahme erfolgt an das Sanitätshaus und an Sie. Danach wird das Produkt bei der Herstellerfirma oder im Pool der jeweiligen Krankenkasse bestellt oder es wird in der Werkstatt angefertigt.
  10. Anschließed folgt ein neuer Termin zur Anprobe (bei komplizierten Versorgungen sind zum Teil mehrere Anproben erforderlich). Im Anschluss wird das erfolgreich ausprobierte Produkt vom Sanitätshaus fertig gestellt.
  11. Während des letzten Termins erfolgt die Auslieferung des Hilfsmittels mit Feinjustierung.
  12. Bei Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, haben Sie die Möglichkeit einen Widerspruch innerhalb von vier Wochen einzulegen. Dazu fordern Sie bei der Krankenkasse einen schriftlichen Bescheid mit Begründung an. Gerne beraten und unterstützen wir Sie dabei. Dazu lassen Sie uns bitte diesen Bescheid zukommen. Bei Rückfragen durch die Krankenkasse benötigen wir eine schriftliche Erlaubnis. 

Bitte haben Sie Verständnis für dieses aufwendig erscheinende Verfahren. Hilfsmittel sind sehr teuer und gleichzeitig kompliziert in der individuellen Herstellung sowie Anpassung. 

Um den bestmöglichen Nutzen der Hilfsmittel für Ihr Kind und Ihre Familie zu gewährleisten, hat sich dieser strukturierte Ablauf bewährt, um zeitliche Verzögerungen durch häufige Rückfragen und Ablehnungen durch die Krankenkassen wie auch Fehlversorgungen zu vermeiden.

Bei Fragen und Problemen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr ZEUS Team

Kontakt

Klinikum Wolfsburg 
Zentrum für Entwicklungsdiagnostik und Sozialpädiatrie (ZEUS)
Sauerbruchstraße 5a
38440 Wolfsburg

Tel. 05361 80-1389
Fax 05361 80-1421
E-Mail

Hinweis

Liebe Eltern, vorübergehend sind wir telefonisch leider nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten um Ihre Nachsicht. Bitte versuchen Sie es mehrfach oder kontaktieren sie uns per E-Mail. Herzlichen Dank!

Öffnungszeiten

Mo   8:00 - 12:00 Uhr und 13 - 16 Uhr
Di   9.00 - 10.45 Uhr und 13 - 16 Uhr
Mi   8:00 - 12:00 Uhr und 13 - 16 Uhr
Do   8:00 - 12:00 Uhr und 13 - 16 Uhr
Fr   8:00 - 12.00 Uhr und 13 - 14 Uhr 

Anfahrt

So finden Sie zu uns 
∇  Campus Süd

Sekretariat

Frau Briese, Frau Freier, Frau Georgius, Frau Reck, Frau Schwabe, Frau Vollrath

Wir stellen uns vor!

Das ZEUS als Dein Arbeitgeber

Um diesen externen Inhalt aufrufen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung.