Praktikum in der Pflege
Wichtiger Hinweis: Einstellungsvoraussetzung, für Personen die nach dem 31.12.1970 geboren sind, ist der Nachweis über einen ausreichenden Masern-Impfschutz (zweimalige Impfung im Kindes- und/oder Erwachsenenalter) oder einer Immunität gegen Masern (ärztliches Attest) gem. Masernschutzgesetz.
In Abhängigkeit der Berufsgruppe/des Tätigkeitsbereiches sind noch weitere Immunitätsnachweise - gem. den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) - erforderlich.
Praktikumsplätze für den Bereich der Allgemeinen Pflege stehen ganzjährig zur Verfügung.
Ein Praktikum ist grundsätzlich nur möglich, sofern ein ausreichender Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten , Hepatitis B besteht. Der Nachweis ist vor Beginn des Praktikums durch Vorlage der entsprechenden ärztlichen Bescheinigung „Impfstatuskontrolle" vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung absolut notwendig:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung (Praktikum im Rahmen des Studiums)
- Nachweis über Ausbildung (Praktikum im Rahmen der Ausbildung)
Zusätzlich sind folgende Formulare ausgefüllt der Bewerbung beizufügen:
- Personalfragebogen
- Erklärung über die Schweigepflicht
- Merkblatt zum Einsatz von Praktikant*innen in der Pflege
- Merkblatt zur Hygiene, Unfallverhütung, Schweigepflicht und Datenschutz
- Erklärung zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht
- Impfstatuskontrolle (ärztliche Bestätigung erforderlich)
- Interessenbogen
- Haftungsfreistellungserklärung (nur für den Bereich Rettungssanitäter/-assistenz)