Sonstige Praktika
Wichtiger Hinweis: Einstellungsvoraussetzung, für Personen die nach dem 31.12.1970 geboren sind, ist der Nachweis über einen ausreichenden Masern-Impfschutz (zweimalige Impfung im Kindes- und/oder Erwachsenenalter) oder einer Immunität gegen Masern (ärztliches Attest) gem. Masernschutzgesetz.
In Abhängigkeit des Tätigkeitsbereiches sind noch weitere Immunitätsnachweise - gem. den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) - erforderlich.
Praktikumsplätze stehen in nahezu allen Bereichen unseres Klinikums (Ärztlicher Dienst, Verwaltungsbereich, Apotheke, Küche, technischer / handwerklicher Bereich) zur Verfügung.
Ein Praktikum ist grundsätzlich nur möglich, sofern ein ausreichender Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten , Hepatitis B besteht. Der Nachweis ist vor Beginn des Praktikums durch Vorlage der entsprechenden ärztlichen Bescheinigung „Impfstatuskontrolle" vorzulegen.
Folgende Unterlagen/Formulare sind für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung notwendig:
- Bewerbung
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Immatrikulationsbescheinigung (Praktikum im Rahmen des Studiums)
- Nachweis über Ausbildung (Praktika im Rahmen der Ausbildung)
- Impfstatuskontrolle (ärztliche Bestätigung erforderlich)
- Interessenbogen