Eine Ultraschalluntersuchung ist eine nebenwirkungsfreie Möglichkeit, bereits zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft Kontakt zu dem ungeborenen Kind herzustellen und Aussagen über seine Entwicklung zu treffen. Ein eingehender Organ-Ultraschall kann von uns zwischen der 21. und 23. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden.
Diese Untersuchung ist deutlich umfangreicher, als der gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene Ultraschall für diesen Zeitraum. Eine so ausführliche Untersuchung erfordert nicht nur spezielle Gerätschaften, sondern auch viel Erfahrung seitens des untersuchenden Arztes.
Die Feindiagnostik mit Ultraschall nimmt bei guten Untersuchungsbedingungen ungefähr 30 bis 40 Minuten in Anspruch, ausschlaggebend sind dabei die Lage des Kindes und die Stärke der mütterlichen Bauchdecke.
Mithilfe der Ultraschall-Diagnostik können sämtliche darstellbaren Organe des ungeborenen Kindes untersucht werden. Auch die Funktion des kindlichen Herzens und das Durchblutungsverhalten in den Gebärmuttergefäßen kann überprüft werden. Allerdings kann ein, wenn auch sehr umfassender, Ultraschall niemals alle körperlichen Erkrankungen oder chromosomalen Fehler aufzeigen.
Die Ultraschall-Feindiagnostik dient vielmehr dazu, Risikoschwangerschaften zu begleiten und/oder eine exakte Diagnose nach Auffälligkeiten in der Vorsorge zu stellen. Sollten wir in dieser ausführlichen Untersuchung eine Erkrankung oder Fehlbildung Ihres Kindes diagnostizieren, werden wir mit Ihnen gemeinsam rechtzeitige Maßnahmen für den weiteren Schwangerschaftsverlauf (u.a. weitere Untersuchungen, Therapien) ergreifen oder die Geburt durch Einbindung weiterer Spezialisten und in enger Kooperation mit den Neonatologen planen.
Ob es einen Überweisungsgrund für eine Ultraschall-Feindiagnostik gibt, entscheidet Ihr Gynäkologe bzw. Ihre Gynäkologin. Selbstverständlich können Sie eine Ultraschall-Feindiagnostik auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Eine Organ-Sonographie wird nur unter bestimmten Voraussetzungen oder auf Wunsch vorgenommen:
wenn es bereits ein krankes oder mit Handicap geborenes Kind gibt
wenn sich eine Erkrankung der Mutter (z.B. Diabetes mellitus) negativ auf die Entwicklung des ungeborenen Kindes auswirken könnte
wenn sich Erbkrankheiten der Eltern negativ auf die Entwicklung des ungeborenen Kindes auswirken könnten
wenn die werdende Mutter während der Frühschwangerschaft Medikamente einnehmen musste
wenn sich die werdende Mutter einer intensiven Röntgenuntersuchung unterziehen musste
wenn die werdende Mutter einer Strahlenbehandlung ausgesetzt war
wenn es erblich bedingte Erkrankungen im Familienkreis gibt
wenn sich während eines früheren Schwangerschaftsverlaufes Probleme einstellen
wenn es während der Untersuchungen gemäß Mutterschaftsrichtlinien beim Gynäkologen zu einem auffälligen Befund kam